A.F.A.-Diebesgilde

Die A.F.A.-Diebesgilde (kurz A.F.A.-DG) ist eine Bande i.S.v. § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

Eine Bande ist eine Gruppe von mindestens drei Personen, die sich aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung zur Begehung mehrerer selbstständiger, im Einzelnen noch ungewisser Taten zusammengetan haben (Definition nach „Strafrecht – Per Definitionem, Alpmann-Schmidt, 2009, Seite 14.“).